WEITERBILDUNG FÖRDERN
Unsere Weiterbildungsangebote richten sich an
Einzelpersonen
- Mit der Motivation, sich beruflich weiter zu entwickeln
- Die eine neue berufliche Perspektive aufnehmen möchten
- Die Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber benötigen
Fördermöglichkeiten:
Der Bildungsgutschein
Je nach ihrer Voraussetzung besteht die Möglichkeit, dass Sie als Einzelperson unsere Weiterbildungs-Kurse durch einen Bildungsgutschein (Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter) gefördert bekommen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Kann-Leistung der Arbeitsagentur, das bedeutet, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung einer beruflichen Weiterbildung. Sprechen Sie daher bitte zunächst mit Ihrem/r Berater/in.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Weiterbildungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten können durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Der AVGS ist, wie auch der Bildungsgutschein, eine Kann-Leistung – somit besteht auch hier kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.
Es empfiehlt sich ihren zuständigen Berater auf dieses Fördermittel anzusprechen, da es ein gern und oft genutztes Fördermittel ist. Wie auch bei einer Förderung mit dem Bildungsgutschein entstehen für Sie keinerlei Kosten, wenn Sie einen AVGS in Anspruch nehmen.
Unternehmen
- Unternehmen auf der Suche nach Logistik-Fachpersonal
- Unternehmen, die einen verlässlichen Bildungspartner für interne Weiterbildungen suchen
WeGebAU – Das Förderprogramm für Unternehmen
Aber auch für Unternehmen existieren Förderungen: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten in einem Unternehmen mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Mit diesem Programm werden Finanzmittel bereitgestellt, damit im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes Weiterbildungen durchgeführt werden können. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Das bedeutet, Schulungen im oder außerhalb des Unternehmens werden über einen zugelassenen Bildungsdienstleister wie Daniels Fahrschule in Kooperation durchgeführt.
Bei dieser umfangreicheren Förderung bedarf es einer guten Beratung, daher empfehlen wir denn direkten Kontakt mit uns.